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   BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12   

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BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12 (https://dejure.org/2012,10102)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2012 - 8 B 7.12 (https://dejure.org/2012,10102)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 (https://dejure.org/2012,10102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 2 VwGO
    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit eines angefochtenen Beschlusses

  • rewis.io

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit eines angefochtenen Beschlusses

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit eines angefochtenen Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Das ist nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 1. April 2008 - BVerwG 9 A 12.08 <9 A 27.06> - und vom 24. November 2011 - BVerwG 8 C 13.11 <8 C 5.10> - jeweils juris).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> -, vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 24. November 2011 a.a.O. - jeweils juris).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Beschwerdevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06

    Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> -, vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 24. November 2011 a.a.O. - jeweils juris).
  • BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07

    Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Beschwerdevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> -, vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 24. November 2011 a.a.O. - jeweils juris).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss vom 5. Januar 2012 - BVerwG 8 B 62.11 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 01.04.2008 - 9 A 12.08
    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Das ist nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 1. April 2008 - BVerwG 9 A 12.08 <9 A 27.06> - und vom 24. November 2011 - BVerwG 8 C 13.11 <8 C 5.10> - jeweils juris).
  • BVerwG, 21.07.2005 - 9 B 9.05

    Rechtmittel gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Beschwerdevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
    Das ist nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 1. April 2008 - BVerwG 9 A 12.08 <9 A 27.06> - und vom 24. November 2011 - BVerwG 8 C 13.11 <8 C 5.10> - jeweils juris).
  • BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16

    Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur verletzt, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2024 - 4 RS 1.23

    Anhörungsrüge - Zulässigkeit - Bekanntgabe - Kenntnisnahme - Darlegung -

    Ein Gehörsverstoß liegt hingegen nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält, oder nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich bescheidet (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16

    Grenzfeststellung

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2012 - BVerwG 8 B 7.12 -, juris, RdNr. 2, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 1 O 88/19

    Anhörungsrüge bei Rechtswegverweisung - Gegenvorstellung

    Im Übrigen stellt die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 - ZfWG 2012, 377 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2015 - 1 L 89/15

    Verstoß gegen Recht auf den gesetzlichen Richter

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 -, juris [m. w. N.] ).

    Es handelt sich vielmehr um ein formelles Recht, das dann greift, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge über Richterablehnung

    Es handelt sich vielmehr um ein formelles Recht, das dann greift, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16

    Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im

    Es handelt sich vielmehr um ein formelles Recht, das dann greift, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat (siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschl. v. 27.04.2012 - BVerwG 8 B 7.12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 1 L 93/15

    Anerkennung einer Facharztausbildung

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13

    Rückforderung von Finanzhilfen für Ersatzschulen bei fehlendem Nachweis der

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschl. v. 27.04.2012 - 8 B 7.12 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2017 - 2 L 2/16

    Anfechtung eines geänderten Kostenfestsetzungsbescheides; Verjährung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 S 37.13

    Emissionshandelsrecht: Handelsperiode 2008 bis 2012; Mehrzuteilung von

  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 8 ZB 19.2240

    Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 7 CE 15.10195

    Anhörungsrüge, Gehörsverletzung, Studium, Zulassungsanspruch, Humanmedizin,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Verletzung des Abstandsflächenrechts

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2021 - 1 M 144/20

    Umfang der Frage-, Aufklärungs- und Hinweispflichten eines Gerichts

  • BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 43.17

    Zahlungsanspruch auf eine höhere vermögensrechtliche Berechtigtenfeststellung und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 11 RL 1.21

    Annahme eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2021 - 21 A 2282/21

    Erfolglosigkeit der Anhörungsrüge wegen lediglicher Darstellung einer den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2022 - 6 N 109.22

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit bei Zweifeln an Verfassungstreue

  • VGH Bayern, 11.11.2015 - 7 CE 15.10215

    Gehörsverletzung, Anhörungsrüge, Studiengang, Anteilquote

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 11 RN 1.15

    Anhörungsrüge; Einwände gegen rechtliche Würdigung unerheblich

  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.10071

    Anhörungsrüge; Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 11.11.2015 - 7 CE 15.10224

    Anhörungsrüge, Gehörsverletzung, Darlegung, Medizin, Studium, Zulassung

  • VG Ansbach, 19.08.2020 - AN 17 S 20.50300

    Anhörungsrüge statt Abänderung der Entscheidung Im Erstverfahrenim

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